Corona Update zur aktuellen Verordnungslage in Hessen
(Stand 01.12.2021):
Nach erneutem intensiven Austausch mit dem LSBH (Landessportbund) und dem HMdIS (Hessisches Innenministerium), müssen wir auf Grund der herrschenden Corona-Verordnungslage in Hessen unsere letzte Woche getätigte Aussage, bezüglich der Spezifikation von gedeckten Schiessportstätten, anpassen!
Im Gegensatz zur veröffentlichten Spezifikation des Deutschen Schützenbundes (DSB), welche alle gem. „Schießstandrichtlinien“ Ziffer 2.1 als „offene Stände“ definierte Schießstände, als Outdoor-Sportanlagen sieht, geht die Auslegung der aktuelle Corona-
Schutzverordnung des Landes Hessen einen Schritt weiter und definiert alle Sportstätten die ein Dach besitzen, als gedeckte Sportstätten.
Hier runter fallen nach Rückfrage beim HMdIS leider auch unsere “offenen Schießstände”, sollten sie ein Dach über dem Schützenstand haben.
Hier wird zur Zeit, durch den politischem Willen zum brechen der 4.Corona-Welle, auch keine Möglichkeit gesehen, per Auslegung eine Ausnahme zu erwirken. Von diesbezüglichen Anrufen und Eingaben beim Referat Sport des HMdIS bittet das HMdIS abzusehen und hofft auf das Verständnis in der jetzigen Lage.